- Abschlussgeschäft
- Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Gegenüber einem Lieferanten verpflichtet sich ein ⇡ Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer ⇡ kooperativen Gruppe, innerhalb einer festgelegten Frist eine bestimmte Warenmenge abzunehmen. Beim A. ist das Aushandeln hoher ⇡ Mengenrabatte und sonstiger Konditionen möglich (⇡ Zentralregulierungsgeschäft). Bleiben die Bestellungen der Mitglieder im Planungszeitraum unter der abgeschlossenen Menge, so übernimmt das Einkaufskontor oder die Zentrale die Restmenge auf eigene Rechnung. Aus dem Fremdgeschäft wird für die Restmenge ein ⇡ Eigengeschäft.
Lexikon der Economics. 2013.