Abschlussgeschäft

Abschlussgeschäft
Form des  Fremdgeschäfts im Handel: Gegenüber einem Lieferanten verpflichtet sich ein  Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer  kooperativen Gruppe, innerhalb einer festgelegten Frist eine bestimmte Warenmenge abzunehmen. Beim A. ist das Aushandeln hoher  Mengenrabatte und sonstiger Konditionen möglich ( Zentralregulierungsgeschäft). Bleiben die Bestellungen der Mitglieder im Planungszeitraum unter der abgeschlossenen Menge, so übernimmt das Einkaufskontor oder die Zentrale die Restmenge auf eigene Rechnung. Aus dem Fremdgeschäft wird für die Restmenge ein  Eigengeschäft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fremdgeschäft — Geschäftsform im Handel. Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung; getätigt von z.B. ⇡ Handelsvertretern, ⇡ Handelsmaklern im Agenturvertrieb, aber auch von ⇡ Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen,… …   Lexikon der Economics

  • Zentralregulierungsgeschäft — Verrechnungsgeschäft; Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch die ⇡ Einkaufskontore des Großhandels bzw. die Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen; meist auf der Basis zentral… …   Lexikon der Economics

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